Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NSG Systems GmbH, Im Sterngarten 5, 71579 Spiegelberg (nachfolgend „NSG“), und ihren Kunden über Lieferungen und Leistungen, insbesondere Beratungs-, Dienst- und Werkleistungen sowie Lieferung von Systemen und Zubehör.
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Soweit Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) geschlossen werden, bleiben deren zwingende gesetzliche Rechte unberührt.c
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NSG ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn NSG in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Angebote von NSG sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.c
(2) Unterlagen zum Angebot wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An allen Unterlagen behält sich NSG Eigentums- und Urheberrechte vor.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, insbesondere aus der Auftragsbestätigung oder einer Leistungsbeschreibung.
(2) Der Kunde unterstützt NSG bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang. Er stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle benötigten Informationen, Unterlagen, Zugänge und Arbeitsmöglichkeiten bereit und benennt einen fachkundigen Ansprechpartner.
(3) Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zulasten von NSG. Dadurch entstehende Mehrkosten kann NSG nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnen.
(4) NSG darf Dritte (Subunternehmer) zur Vertragserfüllung einsetzen.
(5) Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, prüft NSG diese und teilt die Auswirkungen auf Preis und Termine in Textform mit. Änderungen werden erst mit gemeinsamer Bestätigung verbindlich.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(2) Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die NSG nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Lieferanten oder Netzen), verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, können beide Parteien vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Verbrauchern als Bruttopreise.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach der Erbringung der Leistung auf Grundlage von Leistungsnachweisen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei längeren Projekten kann NSG angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen über Verzugszinsen und Verzugspauschale. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Reisekosten und Spesen werden nach den Sätzen berechnet, die bei Vertragsschluss gelten. Diese Sätze teilt NSG dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform mit.
(2) NSG kann die Sätze mit Wirkung für künftige Verträge anpassen, wenn sich die zugrunde liegenden Kosten, insbesondere Kraftstoff-, Fahrzeug- und Übernachtungskosten, seit der letzten Festsetzung um mehr als 5 % erhöht oder verringert haben. Als Maßstab dienen die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland bzw. die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Eine Anpassung überschreitet die tatsächliche Kostenentwicklung nicht.
(3) Sinken die Kosten um mehr als 5 %, gibt NSG diese Senkung in gleichem Umfang an die Kunden weiter.c
(4) Für bereits geschlossene Verträge gelten die vereinbarten Sätze unverändert. Eine Änderung ist nur durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien möglich.c
(1) Soweit Leistungen abnahmefähig sind, hat der Kunde sie innerhalb von 10 Werktagen bzw. 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige zu prüfen und abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Für Mängel haftet NSG nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Unternehmern hat der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Kunde dies, gilt die Leistung insoweit als genehmigt (§ 377 HGB, soweit anwendbar).
(3) NSG leistet zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung bzw. Neuerbringung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.c
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9 Abs. 3 sowie bei Arglist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(1) NSG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet NSG nur, soweit der Kunde regelmäßig und gefahrentsprechend Datensicherungen durchgeführt hat, durch die verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NSG.
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NSG. Der Kunde darf sie im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern und tritt die daraus entstehenden Forderungen schon jetzt an NSG ab. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde NSG unverzüglich zu informieren.
(2) An Arbeitsergebnissen, Software und Dokumentationen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart ist. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Methoden und allgemeinem Know-how von NSG verbleiben bei NSG.
(3) Für Software Dritter gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen.
(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
(2) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO. Verarbeitet NSG im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Informationen zur Datenverarbeitung durch NSG selbst finden sich in der Datenschutzerklärung unter [Link:Datenschutzerklärung NSG.pdf].
(1) Dauerschuldverhältnisse laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NSG insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in erheblichem Umfang im Verzug ist.
(3) Bei Kündigung rechnet NSG die bis dahin erbrachten Leistungen ab.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Backnang. NSG kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
(5) Nur bei Verbrauchergeschäft: Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung nach VSBG: NSG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.